Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.0 Geltung der Bedingungen:

1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge sowohl mit Zulieferern und Zwischenhändlern als auch mit Endkunden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verwender sie schriftlich bestätigt. Abweichende Geschäftsbedingungen anderer Verwender wird ausdrücklich widersprochen.

2.0 Angebot und Vertragsabschluß:

2.1 Die Angebote des Verkäufers sind, soweit nicht anders vereinbart, freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich.
2.3 Für unsere Lieferverpflichtung ist die schriftliche Auftragsbestätigung/der schriftliche Auftrag und der Eingang der Zahlung per Vorkasse maßgebend.
2.4 Nebenabreden sind nur wirksam wenn sie schriftlich bestätigt sind.


3.0 Preise:

3.1 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise inkl. der momentan gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Dieser Preis versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe, soweit nicht anders vereinbart, ab Standort des Kaufgegenstandes.
3.2 Vereinbarte Nebenleistungen und vom Verkäufer vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit nicht anders geregelt, zu Lasten des Käufers.
3.3 Preiserhöhungen nach Vertragsabschluß, die auf der Schwankung von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen, können an den Käufer weitergegeben werden.


4.0 Zahlungsbedingungen:

4.1 Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei Bestellung des Kaufgegenstandes zur Zahlung per Vorkasse-Überweisung fällig, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
4.2 Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. In diesem Falle gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann, bei Schecks, wenn die Bank den Betrag dem Verkäufer gutgeschrieben hat. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel als Zahlungsmittel entgegenzunehmen.
4.3 Kommt der Käufer mit der Zahlung bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug, so kann der Verkäufer unbeschadet seine Rechte aus Ziffer 7 dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen, mit der Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Tritt eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers ein oder wird ein Scheck nicht eingelöst, so kann der Verkäufer die sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen verlangen ohne Rücksicht auf Fälligkeit.
4.4 Verzugszinsen werden mit 2% p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
4.5 Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

5.0 Lieferungen:

5.1 Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferung erfolgt unfrei per Paketdienst, Spedition oder Post. Kosten für die Lieferung trägt der Käufer. Für versandte Ware kann auf Kosten des Käufers eine Transportversicherung abgeschlossen werden.
5.2 Die Transportgefahr trägt der Käufer auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Mit der Aufgabe zum Versender hat der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen genügt.
5.3 Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann der Verkäufer die Annahme verweigern.
5.4 Der Verkäufer ist zu Teilleistungen/Teillieferungen berechtigt.
5.5 Bei Überschreitung von Lieferfristen kann der Käufer den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, die wenigstens vier Wochen beträgt, zu liefern. Nach der Frist kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
5.6 Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweilige Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

6.0 Abnahme:

6.1 Der Käufer hat die Pflicht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und abzunehmen.
6.2 Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 8 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige oder Zusendung im Rückstand, so kann der Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist die Abnahme ablehnt.
6.3 Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
6.4 Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 25% des Kaufpreises. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Diese Regelung findet auch Anwendung bei Stornierung oder Rücktritt auf Seiten des Käufers.

7.0 Eigentumsvorbehalt:

7.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt.
7.2 Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Abrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.
7.3 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Vermietung und anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung zulässig.

8.0 Gewährleistung:

8.1 Bei Mängeln und Fehlern der Kaufsache, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren, hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung. Führen wenigstens 2 Nachbesserungsversuche nicht zur vollen Funktionsfähigkeit des Kaufgegenstandes, so kann der Käufer Wandlung/Minderung geltend machen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8.2 Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Abnutzung, unsachgemäße oder fehlerhafte Bedienung und Lagerung sowie Fremdeingriffe oder Öffnung der Geräte.
8.3 Bei ungerechtfertigten Beanstandungen oder solchen, die auf Bedienungsfehler des Käufers oder unsachgemäßer Behandlung beruhen, behält sich der Verkäufer vor, eine Prüfungspauschale von 25,- € zu erheben.

9.0 Haftung:

9.1 Die Haftung des Verkäufers ist auf den Warenwert beschränkt.
9.2 Die Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften der Kaufsachen bleiben unberührt.


10.0 Erfüllungsort als Gerichtsstand:

10.1 Erfüllungsort ist Aichach.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Aichach soweit rechtlich zulässig.
10.3 Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder sollte sich sonst eine Lücke erweisen, so soll der Kaufvertrag insgesamt wirksam bleiben. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder der Lücke soll diejenige zulässige Regelung treten, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit oder der Lücke vermutlich getroffen hätten um wirtschaftlich das Gleiche zu erreichen.